Anwalt ist eine Berufsbezeichnung für Volljuristen, die als rechtliche Vertreter für einen Mandanten aktiv werden, für ihn gilt das anwaltliche Berufsrecht. Er wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer überwacht. Vorbedingung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist die Befähigung for das Richteramt. Diese wird nach dem Jurastudium an einer deutschen Universität (1. Staatsexamen) und nach dem anschließenden Referendariat durch das 2. Staatsexamen belegt.